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Es sind vorrangig
- Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Renten) mit dem sogen. Ertragsanteil,
- Einkünfte aus Ehegattenunterhalt im Rahmen des sogenannten Realsplittings nach der Scheidung,
- Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG (früher Spekulationseinkünfte),
- Einkünfte aus sonstigen Leistungen,
- Entschädigungen die Aufgrund des Abgeordnetengesetzes gezahlt werden und Einkünfte aus Altersvorsorgeverträgen (Riesterrente).
Einzutragen sind diese Kosten in den Steuerformularen in der Anlage SO.